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Hier erfahren Sie all über Zwangsversteigerung, bitte einfach klicken.  


Wir befassen uns hier mit einem Thema, was im Laufe der letzten Jahre und zukuenftig immer mehr an Bedeutung gewinnt! Das Recht der Banken,im Rahmen der Zwangsversteigerung ist nach dem ZVG § 869 ZPO rechtlich geregelt. Wie sieht die zukuenftige wirtschaftliche Situation des Immobilienbesitzers aus, sein Recht auf Immobilienbesitz ist spaetestens im Falle einer wirtschaftlichen Notsituation, nicht mehr gewaehrleistet. Recht auf staatliche Unterstuetzung, Fehlanzeige(siehe Bankenkrise)? Der wirtschaftliche Schaden ist nicht unerheblich,pro Jahr ca. 100 000 ruinierte Privathaushalte, welche keine wirtschaftliche Bedeutung mehr haben? Der wirtschaftliche Schaden durch Verluste bei Anlagekapital durch Grossbanken wird durch Abschreibung am Ende des Geschaeftsjahres wieder ausgeglichen. Dies zahlt letztendlich der Steuerzahler! Auffanggesellschaften bei Insolvenzen wie sie Banken, Versicherungen,Bausparkassen durch den Staat nutzen stellen im Grunde Immobilieninvestoren dar, welche die in Not geratene Immobilien zu bestimmten Kriterien uebernehmen und durch einen Mietkaufvertrag in den naechsten Jahren wieder zurueck fuehren. Jahrzehntelange Erfahrung und finanzkraeftige Immobilieninvestoren als Partner stellen im Grunde die Auffanggesellschaften für die in Not geratene Immobilienfinanzierung dar.

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